Pädagogisches Konzept für die Krippenarbeit in den Gruppen in Groß Schwülper, Walle und Lagesbüttel



1  Ausgangslage                        
1.1  Die Idee

2  Rahmenbedingungen
2.1  Trägerschaft
2.2  Was wir bieten
2.2.1  Inklusion
2.3  Fachliche Betreuung und Teamarbeit
2.4  Aufnahmekriterien
2.5  Anmelde- und Aufnahmeverfahren
2.5.1  Eingewöhnungszeit
2.6  Gruppengröße
2.7  Tarife/Monatspauschalen
2.8  Betreuungszeiten
2.9  Krankheit
2.10  Abwesenheit

3  Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
3.1  »Alt und Jung unter einem Dach«: Zusammenarbeit mit der Seniorenresidenz Groß Schwülper
3.2   Zusammenarbeit der Kitas/Gestaltung der Übergänge

4  Elternarbeit
4.1  Elterndienste
4.2  Elternvertretung
4.3  Schweigepflicht

5  Kündigung
5.1  Kündigungsrecht der Einrichtung

6  Öffentlichkeitsarbeit

7  Das Kind
7.1  Was brauchen Kinder unter 3 in der Krippe
7.1.1  Kinder brauchen einen guten Start
7.1.2  Kinder brauchen klare Strukturen
7.1.3  Kinder brauchen Rituale
7.1.4  Kinder brauchen beziehungsvolle Pflege und Fürsorge
7.1.5  Kinder brauchen ein schönes Umfeld
7.1.6  Kinder brauchen Sicherheit

7.2  Kinderkrippe als Ergänzung des Elternhauses
7.2.1  Formulierung der pädagogischen Ziele
7.2.2  Umsetzung der Ziele durch Methoden und Angebote

8  Abschließende Bemerkung




1.  Ausgangslage

Jungen Familien wird die Entscheidung für ein Kind häufig nicht leicht gemacht, ist sie doch nicht selten auch eine Entscheidung gegen die berufliche Weiterentwicklung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nur schwer realisierbar und häufig genug eine organisatorische Meisterleistung der Eltern. Nach wie vor gibt es zu wenig Kinderbetreuungsplätze für die unter 3-Jährigen, häufig sind die vorhandenen Modelle sehr starr und von der Organisation und den Betreuungszeiten nicht immer kompatibel zu den Arbeitsplätzen der Eltern.


1.1  Die Idee

So entstand die Idee einer individuellen Kleinkindbetreuung, die es jungen Eltern oder gerade auch alleinerziehenden Müttern und Vätern ermöglichen soll, Berufstätigkeit und Familie einigermaßen entspannt miteinander vereinbaren zu können. Die enge Zusammenarbeit mit den Eltern auf der Basis gegenseitigen Vertrauens ist hierbei die Grundvoraussetzung.

Betreut werden können bei uns Kinder ab ca. 6 Monaten (in Ausnahmefällen auch früher) bis zum Eintritt in den Kindergarten, wobei dieser Übergang möglichst fließend geschehen soll. Eine dahingehende Zusammenarbeit mit den umliegenden Kindertagesstätten wird von uns daher ausdrücklich angestrebt (siehe Punkt 3.2).

Die Idee des „Kinderzentrums“ sieht grundsätzlich auch weiterführende Angebote für Kinder vor, die teilweise bereits umgesetzt werden. So gibt es seit 2012 einen Waldkindergarten, außerdem diverse Nachmittagsgruppenangebote, Themenabende etc. Weitere Angebote sind bereits in Planung, neuen Ideen gegenüber sind wir immer aufgeschlossen.

Das folgende Konzept bezieht sich nur auf den Krippenbetrieb.

 


2.  Rahmenbedingungen

2.1  Trägerschaft

Der Verein „Kinderzentrum Pusteblume Schwülper e.V.“ wurde am 15.03.2006 gegründet, um die Trägerschaft des Kinderzentrums “Pusteblume“ zu übernehmen. Die aktive Mitgliedschaft im Verein wäre bei mindestens einem Elternteil wünschenswert, wenn ein Betreuungsangebot in Anspruch genommen wird.



2.2  Was wir bieten

Im Kinderzentrum Pusteblume gibt es mittlerweile sieben Krippengruppen mit je 15 Plätzen für Kinder von 0-3 Jahren: zwei Gruppen im Neubau der Seniorenresidenz im Flachskamp 10 in Groß Schwülper, zwei Gruppen im umgebauten Grundschulgebäude in der Schützenstraße in Lagesbüttel, zwei Gruppen im Neubau im Eichenkamp in Groß Schwülper sowie eine Gruppe in Walle im Ziegeleiweg 17a.

Wir bieten in allen Gruppen eine ganztägige Betreuung in der Zeit von 07.15 Uhr (7.30 Uhr) bis 16.00 Uhr. In der Krippe im Flachskamp (Groß Schwülper) wird seit August 2013 ein Frühdienst ab 7.00 Uhr sowie ein Spätdienst bis 16.30 Uhr angeboten. Bei Bedarf kann die Öffnungszeit angepasst werden.

In altersgemischten Gruppen ermöglichen wir Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen (siehe Punkt 2.2.1) gemeinsames Erleben und Erfahren. Feste Strukturen und Bezugspersonen geben ihnen Halt und Sicherheit, um sich auszuprobieren und voneinander und miteinander zu lernen.

Wir bieten ein liebevolles „Zuhause auf Zeit“, in dem sich auch die Eltern wohlfühlen sollen.

Wir bieten kompetentes, gut ausgebildetes und engagiertes Fachpersonal. Jede/r Mitarbeiter/in bringt sich mit seinen/ihren Stärken und Fähigkeiten in die Gruppe ein.

Wir bieten für die Kinder eine ausgewogene, abwechslungsreiche, frisch zubereitete oder angelieferte Mittagskost, bestehend aus einer warmen Hauptmahlzeit, häufig mit Salat oder Rohkost als Beilage sowie einem Nachtisch an. Getränke stehen jederzeit bereit. Am Nachmittag wird noch eine kleine Obstmahlzeit o. ä. geboten. Einmal im Monat findet ein gemeinsames Frühstück statt, an diesem Tag brauchen die Kinder keine Brotdosen mitzubringen.

2.2.1 Inklusion

In der UN-Behindertenkovention, welche in Deutschland im Jahr 2009 in Kraft trat, wird der Inklusionsgedanke rechtlich verankert. Inklusion steht für Vielfalt und bedeutet, dass alle Menschen mit all ihren unterschiedlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten, Einschränkungen, Hintergründen und Lebensgeschichten im Idealfall an allen Bereichen des öffentlichen Lebens gleichberechtigt teilhaben können. Dem Inklusionsgedanken stehen wir als Kindereinrichtung offen gegenüber, d.h. unsere Einrichtung steht grundsätzlich für alle Kinder (und Familien) zur Verfügung. Wie in allen Bereichen bedarf es gegebenenfalls guter und gründlicher Absprachen und Vorbereitung, um zB. Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf adäquat betreuen zu können.



2.3  Fachliche Betreuung und Teamarbeit

Im Kinderzentrum Pusteblume arbeiten Sozialpädagog/innen, Erzieher/innen, Kinderpfleger/innen und Sozialassistent/innen gleichberechtigt zusammen. Jede/r setzt ihre/seine Stärken entsprechend in der Mitarbeit ein. Ein FSJ oder der Bundesfreiwilligendienst kann bei uns auch abgeleistet werden.

Wir haben diese Konzeption gemeinsam erarbeitet und tragen die Verantwortung, sie im pädagogischen Alltag umzusetzen.
 
Eine Transparenz unserer Arbeit ist uns sehr wichtig, damit wir in Rücksprache mit den Familien unserer Kinder im gemeinsamen Einklang arbeiten.
Untereinander haben wir eine Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten vorgenommen damit jede/r einzelne sich gezielt ins Team einbringen und wir so effektiver arbeiten können.

Wichtig bei unserer täglichen Arbeit, aber auch in den regelmäßig stattfindenden Teambesprechungen ist uns, wie wir den Kindern helfen können, sich  zu glücklichen, selbstbewussten Menschen mit dem notwendigen Vertrauen in sich und ihre Umwelt zu entwickeln.   
Unsere Teambesprechungen finden regelmäßig nach Krippenschluss statt, damit jede/r  Mitarbeiter/in daran teilnehmen kann.

Es ist normal, wenn Kinder (und auch Eltern) sich innerhalb des Teams einer Bezugsperson „zugehörig“ fühlen, insbesondere in der Eingewöhnungsphase. Besonders die Kinder brauchen eine feste Bezugsperson, um Vertrauen zu entwickeln. Es ist aber aus organisatorischen Gründen möglich, dass Kinder – insbesondere Kinder mit einer hohen Betreuungsstundenzahl – während des Tages von mehreren Mitarbeiter/innen betreut werden. Da wir partnerschaftlich im Team zusammenarbeiten, sehen wir in dieser Konstellation aber kein Problem und setzen das Einverständnis der Eltern voraus. (siehe auch Punkt 7)


2.4  Aufnahmekriterien

Aufgenommen werden von uns bevorzugt Kinder aus der Gemeinde Schwülper, aber auch, wenn Plätze frei sind, aus den Nachbargemeinden innerhalb des Landkreises Gifhorn oder der Stadt Braunschweig. Der finanzielle Ausgleich wird über die Kommunen geregelt.
Aufgenommen werden Kinder ab ca. 6 Monaten (Ausnahmen bedürfen der vorherigen Absprache).

Bevorzugt aufgenommen werden vor allem Kinder von Alleinerziehenden, von Auszubildenden und Berufstätigen.  Geschwisterkinder haben gegenüber anderen Kindern bei gleichen Voraussetzungen Vorrang. Ansonsten gilt das Anmeldedatum.

Wir nehmen ganzjährig Kinder auf, sofern ein Platz frei ist. Aufgrund der Platzvergabe in den Kindergärten können die meisten Plätze bei uns zum Beginn des Kindergartenjahres (August/September) oder zum Jahresbeginn (Januar bis März) besetzt werden. Sind wir nicht in der Lage, ein Kind sofort aufzunehmen, führen wir eine Warteliste.


2.5  Anmelde- und Aufnahmeverfahren

Eltern können sich bei Interesse jederzeit die Einrichtungen anschauen, die Mitarbeiter/innen sind gern bereit, Fragen zu beantworten und die Arbeit vorzustellen. Über den Aufnahmeantrag wird der Bedarf nach einem Betreuungsplatz angemeldet. Mit Eingang des Aufnahmeantrags wird das entsprechende Kind auf der Warteliste geführt. Wenn der Platz von der Einrichtung zugesagt werden kann, wird ein Vertragsgespräch zwischen der Einrichtungsleitung und den Eltern vereinbart.

Es wird ein Betreuungsvertrag mit der Familie abgeschlossen, der Gültigkeit erhält, sobald alle drei Vertragspartner – Eltern, Einrichtung und Trägerverein – unterschrieben haben. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklären sich die Eltern mit den Einrichtungsregeln einverstanden. Alle wichtigen Informationen über die Einrichtung sind in einem Anhang enthalten, der den Eltern bei Vertragsabschluss ausgehändigt wird.
Vor Beginn eines Kindergartenjahres findet für alle neuen Familien ein Kennenlernnachmittag in den Gruppen statt.


2.5.1  Eingewöhnungszeit
 
1. Ziel der Eingewöhnung ist es, dem Kind einen sanften Übergang von der Familienbetreuung in die Fremdbetreuung zu ermöglichen. Hierzu orientiert sich das Kinderzentrum Pusteblume am “Berliner Modell”, das von INFANS (Institut für angewandte Sozialisationsforschung), Berlin, im Rahmen eines von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Forschungsprojektes erarbeitet wurde.
 
2. Das Kind wird in der Eingewöhnungsphase von einer vertrauten Bezugsperson begleitet, bis es zu zunächst einer Erzieherin eine vertrauensvolle Beziehung hergestellt hat.
 
3. Die Eingewöhnungsphase beginnt ca. vier Wochen vor der Krippenzeit und erfolgt stufenweise. In der ersten Woche kommt das Kind 2-3x für ca. 1,5 Stunden mit einem Elternteil. Die Aufenthaltsdauer des Kindes wird allmählich ausgedehnt, und es nimmt schrittweise an immer mehr Aktivitäten der Gruppe teil. In der zweiten Eingewöhnungswoche erfolgen die ersten Loslösungsversuche von dem Elternteil, zunächst nur kurz, dann immer länger. In der letzten Eingewöhnungswoche wird die „Echtzeit“ erprobt, d.h. das Kind verbringt wenn möglich die Zeit in der Einrichtung, in der es dann auch angemeldet ist. Auf den Tagesrhythmus des Kindes wird Rücksicht genommen.
 
4. Die Dauer der Eingewöhnungszeit richtet sich nach den Bedürfnissen des Kindes und der Erziehungsberechtigten und ist kostenfrei, lediglich das Essengeld wird eingesammelt, sollte das Eingewöhnungskind schon an der Mahlzeit teilnehmen.
 
5. Die aufgenommenen Kinder werden in der Gruppe der Reihe nach eingewöhnt, vorzugsweise nicht mehrere Kinder auf einmal, so dass jedem neuen Kind die notwendige individuelle Aufmerksamkeit und Zuwendung gegeben werden kann. Ausnahmen sind in besonderen Fällen möglich.

6. In der Eingewöhnungszeit muss auch die besondere Situation der Eltern berücksichtigt werden. Eltern leiden unter der Trennung vom Kind manchmal mehr als das Kind selber. Sie müssen das Vertrauen zu den Mitarbeiter/innen aufbauen, in deren Hände sie dann ihr Kind geben wollen. Ausführliche Gespräche zwischen Eltern und Erzieher/innen dienen der Vertrauensbildung, die Erzieher/innen müssen Verständnis aufbringen und Rücksicht nehmen. Der behutsame Aufbau einer Erziehungspartnerschaft von Eltern, Kind und Einrichtung ist das Ziel der Eingewöhnung.


2.6  Gruppengröße

In einer Krippengruppe werden bis zu 15 Plätze für 0-3jährige Kinder vorgehalten. Wenn mehr als 7 Kinder unter 2 Jahre alt sind, können nur 12 Plätze belegt werden.

Die Mindestbetreuungszeit beträgt 20 Stunden in der Woche , darüber hinaus können die Stunden im Rahmen der Öffnungszeiten individuell und bedarfsorientiert gebucht werden. Die Eltern zahlen nur die Stunden, die sie buchen.

Die Eltern können bei uns auch Zusatzstundenkontingente erwerben, um kurzfristige zusätzliche Betreuungszeiten abzudecken.

Wir sind in jedem Fall bemüht, bei der Vergabe der Plätze auf die individuellen Bedürfnisse der Eltern hinsichtlich der benötigten Zeit einzugehen und möglichst alle Wünsche zu erfüllen, sofern sie im personell leistbaren Rahmen liegen.


2.7  Tarife/Monatspauschalen

Die monatlichen Beiträge werden von der Gemeinde Schwülper festgelegt und sind einer Einstufungstabelle zu entnehmen, die den Vertragsunterlagen beiliegt. Es kann ein Antrag auf Beitragsermäßigung gestellt werden, hierfür müssen die Jahreseinkünfte auf dem Antragsformular dargestellt werden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, beim Landkreis Gifhorn eine Bezuschussung des Krippenplatzes zu beantragen, Informationen darüber erteilt die Einrichtungsleitung.


2.8  Betreuungszeiten

Unsere Einrichtung ist von Montag bis Freitag in einer Kernzeit von 7.30 (Sonderöffnung ab 7.15 Uhr) bis 16.00 Uhr geöffnet. (Sonderöffnungszeiten im Flachskamp siehe Punkt 2.2). Wir behalten uns vor, die Öffnungszeiten an den Bedarf anzupassen und gegebenenfalls zu verändern.
 An den gesetzlichen Feiertagen sowie an Heiligabend ist die Krippe geschlossen. Während der Sommerferien bleibt die Krippe für 3 Wochen geschlossen, ebenso in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr. Einmal im Jahr findet ein team-interner Fortbildungstag statt, an dem die Krippe geschlossen bleibt. Alle Schließzeiten werden langfristig vorher mit den Eltern abgestimmt. An Brückentagen können gegebenenfalls Gruppen zusammengelegt werden. Alle Schließzeiten werden den Eltern frühzeitig mitgeteilt.



2.9  Krankheit

Bei ansteckender Krankheit (hierzu zählen wir auch Kopfläuse u.ä.!) oder Fieber über 38° C darf ein Kind nicht in die Einrichtung gebracht werden. Das Kind muss 24 Stunden frei von Symptomen sein, bevor es wieder in die Einrichtung kommen darf. Erkrankt ein Kind während des Tages, werden die Eltern benachrichtigt und das Kind muss abgeholt werden. Die Eltern müssen der Einrichtung umgehend mitteilen, wenn bei ihrem Kind eine ansteckende Erkrankung vorliegt, damit ein Aushang in der Krippe gemacht werden kann. Medikamente dürfen von den MitarbeiterInnen nicht oder nur nach Absprache in begründeten Ausnahmefällen verabreicht werden. Hierzu gibt es ein genaues Verfahren, welches in einer Vereinbarung festgelegt wurde und von allen Eltern bei Vertragsabschluss unterschrieben wird. Sollte ein Kind schwerer verunfallen, ist die Krippenleitung berechtigt bzw. verpflichtet, einen Arzt zu rufen. Die Eltern werden umgehend benachrichtigt.



2.10  Abwesenheit

Urlaube sollten möglichst bis eine Woche im Voraus bekanntgegeben werden. Kurzfristige Abwesenheit (bei Krankheit o.a.) ist aus organisatorischen Gründen möglichst bis 9.00 Uhr (bei Frühdienstkindern entsprechend früher) der Einrichtung zu melden.



3.  Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Das Kinderzentrum Pusteblume ist ein fester und integrierter Bestandteil des Gemeindelebens in Schwülper. Wir arbeiten gerne und häufig mit anderen Institutionen zusammen: mit der St. Nikolausgemeinde (Adventsvormittage in der Kirche,...), mit dem Verein „Tageseltern im Papenteich e.V., mit den Sportvereinen, mit der Ortsfeuerwehr (Besuch der Gruppe bei der Feuerwehr, Unterstützung bei Laternenfesten), mit dem Verein „Dorf und Leben“ (Teilnahme am Weihnachtsmarkt mit einem Stand), mit den Kindertagesstätten sowie der Großtagespflegestelle „Lumikids“. Desweiteren arbeiten wir partiell mit der interdisziplinären Frühförderung des Landkreises Gifhorn zusammen. Außerdem findet ein Austausch mit anderen Krippen der umliegenden Gemeinden statt.
Wir sind als Einrichtung Mitglied beim Dachverband der Elterninitiativen BS e.V., auch hier findet eine großflächige Vernetzung und Zusammenarbeit statt, zB. über die Teilnahme an verschiedenen Arbeitskreisen, der Teilnahme an Fortbildungen und Studientagen und der Inanspruchnahme der Fachberatung für alle Mitarbeiter/innen.


3.1.  »Alt und Jung unter einem Dach«  -  Zusammenarbeit mit der Seniorenresidenz Groß Schwülper

Seit August 2013 sind zwei Krippengruppen des Kinderzentrums Pusteblume Schwülper e.V. in Räumlichkeiten der Seniorenresidenz Groß Schwülper untergebracht. Die Residenz wurde bereits mit integrierter Kinderkrippe konzipiert und entsprechend geplant. Ein Miteinander der Generationen unter einem Dach ist hierbei ausdrückliches Ziel sowohl der „Pusteblume“ als auch der Heimleitung und Mitarbeiter/innen der Seniorenresidenz. Die Räumlichkeiten wurden so gestaltet, dass ein gegenseitiges Besuchen problemlos möglich ist, sowohl im Innenbereich (Durchgang zur Residenz) als auch auf dem Außengelände, wo ein durchgehender Weg mit entsprechender Pforte das Gelände der Seniorenresidenz mit dem Spielbereich der Krippenkinder verbindet. Auf dem Spielgelände sind Bänke aufgestellt, damit die Bewohner/innen der Residenz zu Besuch kommen und den Kindern beim Spielen zusehen können. Eine erste konkrete Form der Zusammenarbeit findet im Bereich der Mittagessenversorgung statt, wo ein Kooperationsvertrag zwischen der Residenz und dem Kinderzentrum Pusteblume geschlossen wurde. Des Weiteren gibt es gemeinsame Aktionen wie regelmäßige Singkreise, Bastelaktionen, gemeinsame Feiern etc. Die Mitarbeiter/innen der „Pusteblume“ sind sehr motiviert, weitere Kooperationsmöglichkeiten zu entwickeln.

3.2.    Zusammenarbeit der Kitas/Gestaltung der Übergänge

Das Kinderzentrum Pusteblume ist an dem Projekt „Anschwung für frühe Chancen“ beteiligt. Ein Ziel dieses Projektes ist die optimale Gestaltung von Übergängen der Krippenkinder (und –Eltern) in die jeweiligen Kindertagesstätten der Gemeinde zeitnah zum dritten Geburtstag des Kindes. Hierzu ist ein guter Austausch, eine Transparenz in der pädagogischen Arbeit sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Kindertageseinrichtungen erforderlich.



4. Elternarbeit

Gemeinsam mit den Eltern haben wir für einige Jahre die Aufgabe übernommen, die Kinder auf einem bestimmten Lebensabschnitt zu begleiten. Dabei wollen wir die Eltern bei der Erziehung und der Förderung ihrer Kinder unterstützen. Dies geht nur auf der Basis gegenseitigen Vertrauens. Die Kompetenz der Eltern als Experten für ihr Kind wird von uns stets respektiert. Hilfreich für die Mitarbeiter/innen ist, wenn die Eltern Ihnen einige grundsätzliche Informationen über ihr Kind geben: Gewohnheiten, Rituale, Vorlieben etc. Dies hilft dabei, das Kind und seine Verhaltensweisen besser verstehen zu können.

Um erfolgreich arbeiten zu können, ist es notwendig, in einem ständigen Austausch zu stehen, damit beide Seiten die Lebenssituation des einzelnen Kindes besser verstehen.
Zwingend notwendig ist ein von Vertrauen, Offenheit und Partnerschaftlichkeit geprägtes Verhältnis zwischen Erzieher/innen und Eltern genauso wie zwischen Erzieher/innen und Kindern.
Um ein solches Verhältnis aufzubauen, bieten wir 1-2x im Jahr zusätzliche Gesprächstermine an, um unsere Vorstellungen, Erwartungen und Interessen abzustimmen und die Entwicklungs- und Beobachtungsbögen mit den Eltern zu besprechen. In der Regel wird dazu ein Termin gefunden, zu dem beide Elternteile Zeit haben. Alltägliche  Dinge können sicher auch mal zwischen Tür und Angel im Beisein des Kindes besprochen werden.

Wir bieten regelmäßige Elternabende an, um in einem regen Austausch mit den Eltern unserer Kinder zu stehen. Dies können auch mal spezielle Themenabende sein. Über einzelne Kinder wird an solchen Abenden nicht gesprochen.

Um den Eltern einen Einblick in unsere Arbeit zu geben, bieten wir ihnen die Möglichkeit der Hospitation. Gern können Eltern nach Absprache einen Tag gemeinsam mit ihrem Kind in unserer Einrichtung verbringen. Dies sollte nicht nur in der Eingewöhnungsphase selbstverständlich sein. Ebenso sind Eltern und Angehörige sowie sonstige Bezugspersonen selbstverständlich  gern gesehene Gäste bei unseren Festen, Ausflügen oder Veranstaltungen.
Auch die aktive Mitarbeit, z.B. bei aufwendigeren Angeboten, ist bei uns möglich, auch freuen wir uns über Eltern, die sich mit kreativen Ideen oder individuellen Kompetenzen einbringen möchten.

Rechte der Erziehungsberechtigten

regelmäßiger Austausch über die Entwicklung des Kindes in Einzelgesprächen
Akzeptanz der kulturellen und sozialen Unterschiede sowie Rücksichtnahme auf gegenseitiger Basis

Verpflichtung der Erziehungsberechtigten

Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen im Interesse des Kindes



4.1 Elterndienste

Das Kinderzentrum Pusteblume ist ein Elternverein und nach dem Vorbild einer Elterninitiative konzipiert. Hierzu gehört auch die Bereitschaft zur Übernahme einzelner Dienste. In der Pusteblume ist dies in erster Linie der Wäschedienst: jede Woche nimmt eine andere Familie am Freitag den gefüllten Wäschekorb mit nach Hause und bringt die frisch gewaschene Wäsche am Montag wieder in die Einrichtung mit. Die Familien tragen sich selber für die Waschtermine in eine Liste ein. Bei 15 Kindern ist jede Familie innerhalb von 15 Wochen einmal mit dem Wäschedienst an der Reihe.
Desweiteren finden zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) Elternarbeitseinsätze statt, in der Regel an einem Samstag von 10.00 bis max. 16.00 Uhr. Gemeinsam mit den Mitarbeiter/innen werden an diesem Tag Reparatur-, Reinigungs-, Aufräum- und Renovierungsarbeiten erledigt. Eine regelmäßige Teilnahme an den Arbeitseinsätzen ist erwünscht.


4.2 Elternvertretung

Auf dem ersten Elternabend im neuen Kindergartenjahr werden in allen Gruppen zwei Elternvertreter/innen für die Dauer eines Jahres gewählt. Die Aufgabe der Elternvertretung ist eine Vermittlerstelle zwischen Einrichtung und Elternschaft, die Mithilfe bei der Organisation von größeren Veranstaltungen sowie die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen, wenn für die Gruppe neues Personal eingestellt werden soll. Aus den Elternvertreter/innen der einzelnen Gruppen sowie den Leitungen kann dann, wenn gewünscht,  ein Elternbeirat gebildet werden.


4.3 Schweigepflicht

Wir unterliegen einer Schweigepflicht gegenüber der Familie, aber besonders gegenüber dem Kind. Alles uns Anvertraute wird von uns nicht an Dritte weiter getragen, so das von unserer Seite aus eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Ebenso unterliegen die Eltern dieser Schweigepflicht: interne Informationen über andere Familien, Mitarbeiter/innen oder einrichtungsinterne Angelegenheiten dürfen nicht weitergegeben werden. Die Einhaltung der Schweigepflicht wird bei Vertragsabschluss unterzeichnet..

 


5. Kündigung

Der Krippenplatz kann ausschließlich per Monatsende mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Wird ein Krippenplatz ohne Kündigung oder vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beansprucht, muss der Tarif für die verbleibende Zeit gleichwohl bezahlt werden, es sei denn, der Platz kann über ein nachrückendes Kind unmittelbar wieder belegt werden.
Bei Rücktritt vor dem definitiven  Eintrittsdatum nach Abschluss des Betreuungsvertrages sind die Eltern verpflichtet, eine vertraglich festgelegte Entschädigung zu entrichten.

Die Mitgliedschaft im Trägerverein bedarf gegebenenfalls einer gesonderten Kündigung!


5.1 Kündigungsrecht der Einrichtung

In begründeten Fällen – etwa bei grober Missachtung der vertraglich festgelegten Bedingungen, bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen oder anderer nicht regelbarer Unstimmigkeiten – ist die Einrichtung berechtigt, eine Kündigung auszusprechen. Dies kann auch kurzfristig geschehen, sofern andernfalls eine Beeinträchtigung des reibungslosen Einrichtungsbetriebs und des Wohlbefindens der Kinder zu befürchten ist.



6. Öffentlichkeitsarbeit

Wir leben in einer Dorfgemeinschaft. Für uns bedeutet das, dass wir uns ins Dorfleben integrieren. Wir beteiligen uns mit eigenen Angeboten bei den Festen und tragen so zu ihrem Gelingen mit bei. Uns ist wichtig, dass die Kinder und ihre Familien in die Dorfgemeinschaft mit eingebunden sind oder werden. In der Krippe verbringen die Kinder einen guten Teil des Tages miteinander, in einer Gemeinschaft. Die Eltern können sich mit unserer Einrichtung identifizieren und  wir bieten ihnen so außerberuflich soziale Kontakte. Dadurch kann über unsere Einrichtung eine Verbindung zwischen Eltern, Nachbarn und uns in die soziale Umgebung, das Dorf geschehen.    



7. Das Kind

Jedes Kind, ist es auch noch so klein und schutzbedürftig, hat bereits eine eigene Persönlichkeit. Kinder setzen sich aktiv mit ihrer Umwelt auseinander und bestimmen ihre Entwicklung mit. Es ist uns ein Anliegen auf die individuellen Bedürfnisse, Interessen, Stärken und Schwächen der Kinder einzugehen. Dazu ist es notwendig die einzelnen Kinder genau zu beobachten. Gerade in den ersten Jahren kann die Entwicklung sehr schnell gehen. Jedes Kind durchläuft verschiedene Entwicklungsschritte, das eine eher das andere später. Wir können durch unser pädagogisches Handeln diese Schritte unterstützen und fördern.
Bei manchen „Verzögerungen“ ist ein Agieren von unserer Seite nötig, doch vieles kann „erwartet“ werden. Sollten sich irgendwelche Unregelmäßigkeiten in der Entwicklung ihres Kindes herausstellen, suchen wir gern, sofern die Eltern es wünschen, gemeinsam nach Hilfestellungen.



7.1  Was brauchen Kinder unter 3 in der Krippe?

7.1.1  Kinder brauchen einen guten Start

Wir versuchen, den Kindern und Eltern diesen guten Start in die Krippe zu ermöglichen. Hierzu gehören:
-ein positiver erster Eindruck (siehe Punkt 2.5) Die Eltern gucken sich mit dem Kind nach Absprache die Einrichtung an. Häufig haben sie sich im Vorfeld bereits auf der Homepage www.pusteblume-schwuelper.de informiert. Die Mitarbeiter/innen stehen für Fragen zur Verfügung.
-Eine ausführliche Eingewöhnungszeit (siehe Punkt 2.5.1)
-Eine feste Bezugsperson im Team
-Wertschätzung, Vertrauen und Geborgenheit. Durch die Berücksichtigung der Individualität eines Kindes und des eigenen Tagesrhythmus soll das Kind sich  schnell angenommen und geliebt fühlen. Die Krippe bietet dem Kind ein zweites Zuhause. Wir bieten den Kindern die Möglichkeit, weitestgehend ihrem eigenen Essens- und Schlafrhythmus zu folgen, soweit dies mit dem Gruppenalltag konform geht.


7.1.2  Kinder brauchen klare Strukturen

In der Krippe erleben die Kinder einen immer wiederkehrenden Tagesablauf, an dem sie sich orientieren können. Die Bringzeit ist im Allgemeinen bis 08.30 Uhr, in dieser Zeit kommen die Kinder in der Gruppe an und werden dort von den Mitarbeiter/innen begrüßt und willkommen geheißen. Nach dem Abschied vom Elternteil suchen und finden sie erste Spielpartner und beschäftigen sich weitestgehend frei. Einige Kinder benötigen in dieser ersten Ankommphase noch viel Körperkontakt zu den Mitarbeiter/innen. Gegen 08.40 Uhr wird das gemeinsame Frühstück eingenommen. Die Kinder bringen ihr Frühstück von Zuhause mit, einmal monatlich richten wir ein gemeinsames Frühstück aus. Gegen 10.00 Uhr findet ein Begrüßungs-Morgenkreis statt, es werden Lieder gesungen, Fingerspiele gemacht etc. Im Anschluss finden die Vormittagsangebote statt (Freispiel, Bastel- und Kreativangebote, kleinere Ausflüge, draußen spielen,…). Nach Bedarf werden alle Kinder gewickelt oder bei den Toilettengängen unterstützt. Um 11.40 Uhr wird das Mittagessen gereicht, vorher haben alle Kinder ihre Hände gewaschen. Nach dem Essen und dem Nachtisch gehen wir mit den Kindern Zähneputzen, danach werden einige Kinder abgeholt, die anderen werden zum Mittagschlaf hingelegt. Die Gestaltung des Nachmittags richtet sich jeweils nach den unterschiedlichen Abholzeiten der Kinder.

Zu den klaren Strukturen für die Kinder gehört auch, dass wir unsere Dienstpläne so gestalten, dass möglichst immer eine feste Kraft im Frühdienst und eine feste Kraft im Nachmittagsdienst arbeitet. Diese Struktur ist auch für die Eltern wichtig, damit sie feste Ansprechpartner/innen haben.


7.1.3  Kinder brauchen Rituale

Wir haben in der Pusteblume feste, immer wiederkehrende Rituale. Dazu gehört das morgendliche Winken der Kinder am Fenster, wenn ihre Eltern sich verabschiedet haben. Vor jeder Mahlzeit fassen sich die Kinder und Mitarbeiter/innen an den Händen und sagen einen Tischspruch, mit dem sie sich guten Appetit wünschen. Nach Beendigung der Mahlzeit zählen alle gemeinsam laut bis 10, dann wissen die Kinder, dass sie nun aufstehen können. Zu den Ritualen gehören auch der Morgenkreis, das gemeinsame Zähneputzen u.a. Rituale geben den Kindern Sicherheit und Orientierung.


7.1.4  Kinder brauchen beziehungsvolle Pflege und Fürsorge

Für das körperliche und seelische Wohlbefinden eines Kleinkindes sind Pflegemaßnahmen sehr wichtig und nehmen einen breiten Raum ein. Körperpflege, Schlafbedürfnisse und das Einnehmen der Mahlzeiten sind für unsere Kinder von elementarer Bedeutung. Eine beziehungsvolle Pflege im Sinne von Emmi Pikler ist uns sehr wichtig. Das Kind soll sich in der sehr intimen Pflegesituation (z.B. wickeln, ins Bett bringen, trösten,…) wohl und wertgeschätzt fühlen. Wir nehmen uns für diese Pflegesituationen die ausreichende Zeit für das jeweilige Kind, aus diesem Grund arbeiten wir ganz bewusst mit erhöhtem Personalschlüssel.


7.1.5  Kinder brauchen ein schönes Umfeld

Bei der Gestaltung der Räumlichkeiten versuchen wir den Bedürfnissen der Altersgruppe gerecht zu werden: Helle Räume, Aktivecken und Ruhezonen, Bereitstellung von altersgerechten Materialien und Spielsachen, keine Überfrachtung mit Spielzeug, Vermeidungen von potentiellen Gefährdungen z.B. scharfen Kanten etc.


7.1.6  Kinder brauchen Sicherheit

Sicherheit bei der räumlichen Ausstattung und Vermeidung von Gefahrensituationen
Sicherheit durch gut ausgebildetes Betreuungspersonal, das die Aufsichtspflicht gewissenhaft wahrnimmt
Sicherheit durch altersgerechte und vielseitige Materialien
Sicherheit durch Kommunikation: das Kind fühlt sich sicher und verstanden durch Wahrnehmung der Sprache
Emotionale Sicherheit: jedes Kind wird so angenommen, wie es ist.
Sicherheit durch das Erlernen von empathischen Fähigkeiten und Sozialkompetenzen
Sicherheit durch das spürbare Vertrauensverhältnis zwischen Erzieher/innen und Eltern


7.2  Kinderkrippe als Ergänzung des Elternhauses

Untersuchungen haben ergeben, dass neben der naturgemäß sehr engen und intensiven Bindung eines Säuglings/Kleinkindes zu seiner Mutter auch andere wichtige Beziehungen seit den ersten Lebenswochen bestehen können. Dies sind Beziehungen zu anderen Familienmitgliedern, zu anderen Erwachsenen aber auch zu Gleichaltrigen. Kinder suchen und brauchen den Kontakt zu anderen Kindern zur Erweiterung ihres Erfahrungsraumes. Bereits im Babyalter profitieren sie voneinander. Solche ergänzenden Beziehungen können den Kindern Erfahrungen ermöglichen, die den familiären Lern - und Erfahrungsraum sinnvoll ergänzen. Wichtig sind bei außerfamiliären Betreuungsangeboten die kindgerechte und Vertrauen erweckende Umgebung und kontinuierliche emotionale Zuwendung.

Eine Kinderkrippe bietet den Kindern eine zuverlässige und stabile Betreuungsform. Die Kinder erleben frühzeitig soziale Kontakte in der Gruppe. Pädagogische Anregungen und Entwicklungsanreize werden bereitgestellt. Eltern lernen andere Eltern in der gleichen Situation kennen.
Durch das stabile und gleichzeitig flexible Betreuungsangebot in der Krippe und die enge Zusammenarbeit mit den Eltern wird diesen die „Trennung“ von ihrem Kind erleichtert.


7.2.1  Formulierung der Pädagogischen Ziele:

1. Das Kind soll sich in einem ihm vertrauten Umfeld wohl fühlen.
2. Es soll die Möglichkeit haben, sich individuell in seiner Persönlichkeit zu entwickeln und zu formen. Die Individualität eines Kindes wird von uns respektiert.
3. Das Kind soll vertraut werden im Umgang mit anderen Kindern und lernen, sich als Teil einer Gruppe zu sehen. Hierzu gehört das selbstverständliche „Miteinander umgehen“; sich gegenseitig zu sehen und anzuerkennen; sich gegenseitig zu helfen; Regeln anzuerkennen und zu beachten ; Aufgaben und Verantwortung zu übernehmen; sich mit anderen Kindern auseinanderzusetzen und Konflikte gewaltfrei auszutragen.
4. Die Selbstwahrnehmung des Kindes soll gefördert werden.
5. Das Kind soll lernen, eigene Bedürfnisse zu formulieren und einzufordern, aber auch auf die Bedürfnisse anderer Rücksicht zu nehmen.
6. Das Kind soll in allen Lernprozessen von uns Unterstützung und Anleitung erhalten.
7. Das Kind soll Selbstsicherheit im Vertrauen auf eigene Fähigkeiten entwickeln. Dies ist eine wichtige Voraussetzung auf dem Weg zum selbständigen Handeln.
8. Das Kind soll seine eigenen Möglichkeiten und Grenzen kennen- und akzeptieren lernen.


7.2.2  Umsetzung der Ziele durch Methoden und Angebote

a. Geregelte Tagesabläufe mit festen Strukturen sollen dem Kind die Orientierung erleichtern.
b. Die Erfüllung der Grundbedürfnisse des Kindes (Essen, Trinken, warm, trocken, geborgen, gemocht) stehen für uns an erster Stelle.
c. Regelmäßiger Aufenthalt an der frischen Luft gehört für uns als fester Bestandteil zum Tagesablauf, ob auf dem Außengelände oder bei kleineren Ausflügen in die Umgebung.
d. Kinder lernen im Spiel. Hierfür werden von uns Materialien in ausreichender und altersgerechter Form bereitgestellt.
e. Musik und Singen sind geeignet zum Ausdruck von Emotionen, außerdem wird das kindliche Gehör sowie die Sprachentwicklung gefördert. Musikangebote sind von uns als fester Bestandteil des Tages vorgesehen, auch entsprechende Materialien zum „Selber probieren“ werden bereitgestellt.
f. Das Vorlesen und Betrachten von Büchern ist für Kinder sehr wichtig und gehört selbstverständlich dazu.
g. Ganzheitliches Lernen geschieht mit allen Sinnen. Das „Trainieren“ sinnlicher Wahrnehmung ist ein wichtiger Teil unserer Arbeit.
h. Bewegungsangebote sind ebenso ein wichtiger Bestandteil  der Arbeit, denn Bewegung ist für kleine Kinder die wichtigste Grundlage zum Lernen und Begreifen. Hierbei wollen wir die motorische Entwicklung des Kindes unterstützen und fördern.
i. Das Kind soll bei uns die Möglichkeit bekommen, zu experimentieren, seine Umwelt zu erforschen, neue Wege zu entdecken. Doch der offene Arm zum Kuscheln steht jederzeit zur Verfügung!


8. Abschließende Bemerkung

Ein Konzept ist in ständiger Weiterentwicklung begriffen. Dies ist gut so und gewollt. Dinge können sich ändern, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und natürlich die unterschiedlichen Menschen, die eine Idee entwickeln, mittragen, mit gestalten und mit verändern. Aus diesem Grund erhebt auch dieses Konzept keinen Anspruch auf Endgültigkeit!

Das vorliegende Konzept bezieht sich auf den Betrieb der Kinderkrippengruppen des Kinderzentrums Pusteblume. Der seit 2012 bestehende Waldkindergarten „Okerfüchse“ in Trägerschaft des Kinderzentrums Pusteblume hat ein eigenes pädagogisches Konzept. Alle weiterführenden Ideen und Pläne (siehe Punkt 1.1) können erst konzeptionell entwickelt werden, wenn die Rahmenbedingungen dieses zulassen.

An dem vorliegenden, aktualisierten Konzept haben die pädagogischen Mitarbeiter/innen der "Pusteblume" aktiv mitgewirkt und damit ihre Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, die Inhalte im Alltag umzusetzen.



Überarbeitung des Konzeptes im Frühjahr 2011
Aktualisierung im Juli 2012
Aktualisierung im Juni 2013
Aktualisierung im Juli 2014
Aktualisierung im März 2017


 


 

 

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